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Gründungsprüfungen

Bei der Gründung von Aktiengesellschaften schreibt der Gesetzgeber eine Gründungsprüfung vor, um das eingesetzte Kapital zu sichern.

Eine externe Gründungsprüfung ist erforderlich, wenn bestimmte Interessenskonflikte vermutet werden. Dies ist der Fall, wenn:

  • ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats zu den Gründern gehört.
  • Dritte Aktien im Auftrag oder auf Rechnung eines Vorstands oder Aufsichtsratsmitglieds übernommen haben.
  • ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats sich einen besonderen Vorteil, Entschädigung oder Belohnung ausbedungen hat.
  • eine Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen vorliegt.


Prüfungen bei Kapitalerhöhung

Auch kleine Kapitalgesellschaften sind bei Stammkapitalanpassungen prüfungspflichtig. Derartige Prüfungen führen unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter skaliert und effizient für Sie durch. Sprechen Sie uns an für einen Beratungstermin.